KiGa-Untersuchung
Manche Kindergärten oder Kitas verlangen vor der Aufnahme eines neuen Kindes ein ärztliches Attest vom Kinderarzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kinder keine ansteckenden Krankheiten haben und körperlich wie auch seelisch in der Lage sind, einen Kindergarten oder eine Kita zu besuchen.
Was wird untersucht?
- Vorliegen von ansteckenden Krankheiten
- körperliche Entwicklung
- Verhaltensauffälligkeiten
- Kontrolle des Impfstatus gemäß STIKO-Empfehlungen
Derzeit gibt keine Impfpflicht in Deutschland, sodass manche KiGas/Kitas eine Kopie des Impfausweises bzw. eine Bescheinigung über die durchgeführten Impfungen fordern.
Nach der Untersuchung erhalten Sie dann ein Attest über die Tauglichkeit Ihres Kindes zum Kita bzw. KiGa-Besuch.
Achtung: Das Attest für den Kindergarten oder die Kindertagesstätte ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.