Jugendarbeitsschutz
Diese Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Jugendlichen sind nach dem Abschluss ihrer schulischen Laufbahn noch jünger sind als 18 Jahre. Daher unterliegen sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), welches vorschreibt, dass ein Jugendlicher nur dann von einem Arbeitgeber beschäftigt werden darf, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde.
Warum gibt es die Untersuchung?
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung soll Jugendliche davor bewahren, dass sich die angestrebte Tätigkeit negativ auf deren gesunde Entwicklung auswirkt.
Ist der Jugendliche dauerhaft gefährdet, darf keine Anstellung erfolgen. Ist eine eventuelle Gefährdung nicht sicher auszuschließen, kann der untersuchende Arzt eine Nachuntersuchung anordnen (10 bis 12 Monate nach Arbeitsbeginn).
Was brauche ich für die Untersuchung?
Vor der Untersuchung müssen Sie sich Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbögen besorgen. Diese werden zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres von der Schule, von denen die Schüler ins Berufsleben übertreten, ausgegeben.
Die Untersuchungsberechtigungsscheine für die Erst- und Nachuntersuchung werden von der Ausgabestelle mit den persönlichen Daten der Jugendlichen ausgefüllt.
Die Erhebungsbögen werden zur Vorbereitung auf die Untersuchung zusammen mit den Sorgeberechtigten ausgefüllt, unterschieben und mit zur Untersuchung gebracht.
Bitte bewahren Sie die Unterlagen sehr sorgfältig auf, denn sie werden nur einmal ausgestellt!
Was kostet die Untersuchung?
Die Untersuchungskosten werden vom Freistaat Bayern übernommen und sind für die Jugendlichen kostenfrei.