(Basis-)Diagnostik

(Basis-)Diagnostik

Am Anfang Ihres ersten Besuchs und vor jeder ärztlichen Behandlung steht die Diagnostik, um die Ursache Ihrer Beschwerden herauszufinden oder einfach um den aktuellen Gesundheitsstatus genau dokumentieren zu können.

EKG

Ein Elektrokardiogramm (EKG) zeichnet die Summe aller elektrischen Aktivitäten der Herzmuskelfasern auf. Diese elektrische Herzaktivität wird dann in Kurven grafisch dargestellt, die der Kinderarzt im Anschluss auswertet.

Lungenfunktion

Lungenkrankheiten wie Asthma oder COPD („chronic obstructive pulmonary disease“) werden mit Hilfe eines Spirometers diagnostiziert. Dieses misst die Luftmenge und die Luftgeschwindigkeit beim Atmen.

Labor-Schnelltests

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Einige Werte können wir per Schnelltest in unserem Labor noch während Ihres Besuches bestimmen:

  • Streptokokken A
  • Blutbild
  • CRP (Entzündungswert)
  • Urinuntersuchung
  • Blutzucker

Ultraschall

Mit Hilfe von Ultraschalluntersuchungen ist es uns möglich, Gewebe und innere Organe durch Schallwellen zu visualisieren. Diese Untersuchung ist für Ihr Kind absolut schmerz- und risikofrei.

Hör-/Sehtests

Hör- und Sehtests führen wir mit verschiedenen, altersangepassten Untersuchungen durch. Nur bei Auffälligkeiten ist eine Überweisung zum Facharzt notwendig.

Entwicklungsdiagnostik

Im Bereich der motorischen Fertigkeiten, der geistigen Fähigkeiten und der Sprache können Entwicklungsstörungen oder -verzögerungen auftreten, die wir mit Hilfe von verschiedenen Tests und körperlichen Untersuchungen diagnostizieren.

Nieren-Screening

Angeborene Fehlbildungen im Bereich der Nieren und der Harnblase sind relativ häufig. Leider werden jedoch im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen die Nieren nur bei Komplikationen mittels Ultraschall untersucht, sodass Fehlbildungen oft lange unentdeckt bleiben.
Aus diesem Grund bieten wir in unserer Praxis ein Nieren-Screening schon in den ersten Lebenstagen oder –wochen an.

Achtung: Das Nieren-Screening ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und wird daher als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.